Bei einer Geschwindigkeit von 139 km/h wurde der erforderliche Abstand von 69,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Allershausen, auf der Bundesautobahn A 9, München, Ab. 1040, bei km 7,988 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 27,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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