Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Annweiler, Gem. Annweiler, auf der B 10, Staufertunnel, FR Landau um 24 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde mit Bußgeldbescheid geahndet, Festgestellt wurden 84 km/h. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erhob 85,00 € Bußgeld

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