Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Annweiler, Gem. Annweiler, auf der B 10, Staufertunnel, FR Landau. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Induktionsschleifenmessung mit Foto 81 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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