Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bad Salzuflen, auf der B 239, Abschn. 54.1, km 0,2 außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 101 km/h. Beweismittel: Messung mit ESO Einseitensensor ES3.0 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Lippe übersandte Vordruck Anhörung

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