Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bad Soden-Salmünster, auf der A 66, Höhe km 166,2, Fahrtrichtung Fulda außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 129 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung

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