Bei einer Geschwindigkeit von 151 km/h wurde der erforderliche Abstand von 75,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bad Zwischenahn, BAB 28, km 64,150, FR Leer nicht eingehalten. Der Abstand betrug 28,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ammerland übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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