Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Baden-Baden, BAB 5, km 655,580, Karlsruhe – Basel die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 139 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 19 km/h. Beweismittel: Messprotokoll PoliScan FM1 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.