Bei einer Geschwindigkeit von 90 km/h wurde der erforderliche Abstand von 45,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Barsbüttel, auf der BAB 24,km 10,250, Rtg. Hamburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,20 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung und Videoaufzeichnung dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Stormarn übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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