Bei einer Geschwindigkeit von 151 km/h wurde der erforderliche Abstand von 75,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bielefeld, A 33, km 44,100, RF Brilon nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als /10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung mit Foto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Vordruck Anhörungsbogen

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