Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Bielefeld, auf der BAB A 2, bei km 329,415, mittlere Spur, FR Hannover ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 133 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Sensormessung

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Bußgeldstelle Bielefeld übersandt.

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