Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 22.04.2016 in Bielefeld, auf der BAB A 2, km 329,415, linke Spur, FR Hannover um 37 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden mit Sensormessung 137 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld

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