Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bielefeld, Herforder Straße, Höhe Hellingskampschule, FR stadtauswärts begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung 52 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Anhörungsbogen

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