Bei einer Geschwindigkeit von 153 km/h der erforderliche Abstand von 76,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bimöhlen, BAB 7, 112.400, Fahrtrichtung Hamburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 35,50 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit XML-Selektionsdatensatz dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Segeberg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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