Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 144 km/h der erforderliche Abstand von 70,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bimöhlen, BAB 7, km 112,550, Fahrtrichtung Flensburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24  Abs. 1,3 Nr. 5 StVG 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Segeberg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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