Bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h wurde der erforderliche Abstand von 60,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bindlach, auf der A 9, Ri. München, im Abschnitt 340, bei km 3,450 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 15,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandte Formular Anhörung
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