Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Geschwindigkeit in Bingen, Gem. Bingen, BAB 60, km 45,9, FR Gensingen überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 26 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 106 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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