Bei einer Geschwindigkeit von 126 km/h wurde der erforderliche Abstand von 63,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bissendorf, auf der BAB 30, bei km 84,691, Hannover nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VIDIT Verkehrskontrollsystem festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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