Bei einer Geschwindigkeit von 106 km/h wurde der erforderliche Abstand von 63,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bissingen, auf der BAB 30, bei km 84,691, FR Hannover nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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