Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Braunschweig, BAB 391, Rtg. GF, km 9,4 um 32 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 112 km/h. Beweismittel: Messgerät ESO ES8.0, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Braunschweig übersandte Vordruck Anhörung

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