Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Breklum, Husumer Straße, B 5, Höhe Grüner Weg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung mit Foto 84 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H übersandte Zeugenfragebogen

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