Bei einer Geschwindigkeit von 135 km/h wurde der erforderliche Abstand von 67,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Brunnthal, Lkr. München, A 8, München-Salzburg, AB 1000, ST 1,766, Ri. Salzburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,12 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessgerät Abstand – stationär festgestellt. Bußgeld: 270,00 €
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat, § 17 OWiG
Bearbeitende Dienststelle: Zentraler Bußgeldstelle Viechtach erlies Bußgeldbescheid
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