Bei einer Geschwindigkeit von 139 km/h wurde der erforderliche Abstand von 57,90 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Butzbach, auf der BAB 5, bei km 455,600, FR Frankfurt nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt. Bußgeldbescheid mit Fahrverbot von 1 Monat erlassen, Bußgeld: 350,00 €, erhöht wegen Voreintragungen

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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