Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Chemnitz, Leipziger Straße, i.H. BAB 4-AS Chemnitz-Mitte, FR Röhrsdorf mit 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 67 km/h. Beweismittel: Messung mit Poliscan FM1 und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Chemnitz übersandt.

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