Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Chemnitz, Neefestraße, über Neubauernweg, FR Carl-Hamel-Str. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 16 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät PoliScan FM1 wurden 66 km/h mit Frontfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Chemnitz übersandte Vordruck Anhörung

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