Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 25.03.2016 in der Gemeinde Cölbe, OT Schönstadt, Marburger Straße 12, B 3, FR Cölbe wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 40 km/h, bei zulässigen 30 km/h, um 10 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto, Verwarnungsgeld von 15,00 € angeboten.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Cölbe übersandt.
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