Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Daxweiler auf der BAB 61, bei km 277,303 (Baustellenbereich), Gem. Daxweiler, FR Köln die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 104 km/h durch Messung mit Lasergerät und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 44 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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