Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 98 km/h der erforderliche Abstand von 49,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Gem. 29690, Essel, Rtg. Hannover, km 103,600, Landkreis Heidekreis nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,64 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG 12.5.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidekreis erhob mit Bußgeldbescheid 100,00 € Bußgeld
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