Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Borgstedt, Rader Hochbrücke, A 7, km 59,485, in Rtg. Süden die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Induktionsschleifenmessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 81 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: übersandte Zeugenfragebogen

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