Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Mariengarten, BAB 7, Höhe km 278,00, Rtg. Göttingen mit 21 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 141 km/h. Beweismittel: Messung mit Poliscan FM1 und Foto .

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandt.

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