Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Rade, Hochbrücke, auf der A 7, Höhe km 61,023, in Rtg. Norden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 52 km/h bei zulässigen 112 km/h. Mit Induktionsschleifenmessung wurden 60 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Rendsburg-Eckernförde übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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