Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gem. Speyer, auf der A 61, AK Speyer, FR Hockenheim ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 140 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 40 km/h.

Beweismittel: Messung mit Vitronic Trailer

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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