Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Walddorfhäslach, auf der B 27, bei km 0,0, FR Stuttgart, Höhe Bullenbank festgestellt. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 48 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiStar S 350 108 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Reutlingen übersandte Anhörung

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