Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung 31535, Neustadt / Aschenkrug, B 6, Abschnitt 400, Station 0,650, Richtung Neustadt mit 59 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 159 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic – Polyscan, Foto

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von  Bußgeldstelle Region Hannover übersandt.

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