Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gemarkung 89160, Dornstadt, B 10, km 0,082, FR Ulm um 24 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 124 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Alb-Donau-Kreis übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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