Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Etzen, B 209, Abschnitt 310, Station 9.01, FR Lüneburg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 24 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit TraffiPhot S mit Frontfoto ergab 104 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandte Zeugenfragebogen
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