Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gemarkung Horst, auf der Bundesautobahn A 7, im Bereich von km 18,4, Richtung Hannover wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 105 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen von Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandt.
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