Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Kaiserslautern, auf der BAB A 6, km 618,03, Fahrtrichtung Saarbrücken die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 85 km/h bei zulässigen 60 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 25 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung

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