Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gemarkung Lüneburg, B 4 / B 209, Abschnitt 750, Station 0,3, FR Hamburg, außerhalb geschlossener Ortschaften um 56 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 136 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350, Frontfoto
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandte Formular Anhörung
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