Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Rade, Rader Hochbrücke, auf der A 7, Höhe km 61,023, in Rtg. Süden die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 107 km/h bei zulässigen 80 km/h mit einem Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 27 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandte Vordruck Anhörung

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