Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Trier, auf der A 64, in Höhe km 11,650, Fahrtrichtung Hermeskeil die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 28 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Messgerät Vitronic Trailer wurden 108 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung
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