Bei einer Geschwindigkeit von 126 km/h wurde der erforderliche Abstand von 63,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug im LK Vechta, in Dinklage, auf der BAB 1, bei km 178,480, Rtg. Osnabrück nicht eingehalten.Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 mit Modul VKS select festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.3.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vechta

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