Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, auf der Bautzener Str. in Höhe Löwenstraße, landeinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 62 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 12 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Messung mit GATSO digital und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Dresden übersandte Zeugenfragebogen
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