Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, auf der Marienberger Straße, Fahrtrichtung Altenburger Straße, Höhe Einmündung Hellendorfer Straße begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät VDS M5 digital mit Frontfoto 51 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Dresden übersandte Vordruck Zeugenanhörung

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