Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, Stauffenbergallee, i. H. Arno-Holz-Allee, aus Ri. Königsbrücker Straße, in Ri. Radeberger Straße mit 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 67 km/h. Beweismittel: Messung mit Multanova digital und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Dresden übersandt.

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