Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Düren, Nordstr., FR Zollhausstr.. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 7 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Semi Station TS350 37 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düren erlies Bußgeldbescheid über 30,00 €

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