Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy gehalten wurde in Ellenberg, auf der BAB 7, bei km 764,450, Würzburg – Ulm festgestellt . Beweismittel: Lasergerät PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe eröffnet.

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