Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Elz, auf der BAB 3, Höhe km 100,000, Fahrtrichtung Frankfurt/Main  um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde mit Erhebung von 140,00 € Bußgeld geahndet. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erlies Bußgeldbescheid

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