Bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h wurde der erforderliche Abstand von 62,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Emsteck, auf der BAB 1, in Höhe km 161,278 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3.2. 3 D festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs. 2a StVG,§ 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Cloppenburg

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