Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 20.11.2015 in Erkrath,  BAB 3, km 107,118, Fahrtrichtung Köln betrug 28 km/h, bei zulässigen 60 km/h . Festgestellt wurden 88 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Frontfoto mit Robot

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandt.

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