Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erlangen, Frauenauracher Straße 1a, Ri. Am Europakanal die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 48 km/h mit Geschwindigkeitsmessung. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 18 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg übersandte Vordruck Anhörung

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